News vom 01.07.2008
Warnwestenpflicht ab Juli 2008
Ab 1. Juli 2008 gilt auch in Frankreich die Warnwestenpflicht. Nach dem Vorbild der meisten europäischen Staaten müssen Autofahrer eine entsprechende Warnweste mitführen. Sollte bei einer Kontrolle keine Weste vorgefunden werden, droht ein Bußgeld. Frankreich ist damit das 12. Land, das die Standard-Sicherheitsausrüstung für PKW vorschreibt. Jedoch gibt es innerhalb der Länder unterschiedliche Vorschriften über das Mitführen und Anlegen. Bei einem Urlaub sollte man sich am besten beim TÜV genauestens beraten lassen, was mit der Warnweste zu bestimmten Fällen zu tun ist.



