News vom 15.09.2009
Scientologie-Prozess in Frankreich - gibt es doch keine Auflösung?
Focus Online berichtet über den in Frankreich laufenden Prozess gegen Scientology. Anscheinend erfolgt hier nun doch keine Auflösung, denn aufgrund einer Gesetzesänderung ist es französischen Richtern untersagt, im Falle eines Schuldspruchs gegen eine Sekte in einem Betrugsverfahren, diese dann auch aufzulösen zu können.
Diese Gesetzesänderung gibt es in Frankreich seit Mai 2009 und bestimmt, dass bei einem Schuldspruch in Betrugsverfahren, Sekten durch die Richter nicht aufgelöst werden können, so die interministerielle Arbeitsgruppe zu Sekten (Milivudes) am Montag in Paris. Im aktuellen Prozess kann dann der von der Staatsanwaltschaft verlangten Auflösung von Scientology nicht mehr entsprochen werden. Der Anwalt der Kläger, Olivier Morice, war von dieser Nachricht sichtlich schockiert. Seiner Meinung zufolge „gab es keine Rechtfertigung für die Gesetzesänderung. Sie sei zudem „heimlich und mit sofortiger Wirkung“ erfolgt.
Seit Ende Mai 2009 muss sich Scientology in Frankreich wegen des Vorwurfs des „organisierten gemeinschaftlichen Betruges“ vor Gericht verantworten.
Bislang ist völlig unklar, wer die Gesetzesänderung veranlasst habe. Im Zuge eines Gesetzes zur Rechtsvereinfachung, das am 12. Mai angenommen wurde, wurde diese Änderung verabschiedet. Auch die interministerielle Arbeitsgruppe ist bestürzt über die Änderung. Damit verliert Frankreich ein effektives Mittel, um gegen derartige Organisationen vorgehen zu können. Daher wurde schnell die Forderung laut, die Änderung umgehend rückgängig zu machen. Dazu erklärte das Justizministerium, dass die Regierung so schnell wie möglich die Auflösungsmöglichkeit wieder ins Gesetz aufzunehmen. Einen Termin dafür gibt es bislang noch nicht und so ist auch noch unklar, ob die Änderung noch vor dem erwarteten Urteil erfolgt.
Vorgeworfen wird Scientology, dass sie ihre Anhänger psychisch unter Druck gesetzt haben, um sich an ihnen zu bereichern. Scientology weist die Vorwürfe natürlich entschieden zurück. Am 15. Juni hatte die Staatsanwaltschaft im Verfahren gefordert, die beiden Hauptorganisationen von Scientology in Frankreich aufzulösen. Zudem sollen sie mit einer Strafe in Höhe von vier Millionen Euro belegt werden. Ein Urteil wird am 27. Oktober 2009 erwartet.



